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Erläutere

AFB II

Einen Sachverhalt erklären und mit Beispielen veranschaulichen.

Was „Erläutere“ verlangt

„Erläutere“ geht einen Schritt weiter als „Erkläre“: Du machst einen Sachverhalt verständlich und veranschaulichst ihn zusätzlich durch Beispiele, Belege oder Material. Die Erklärung wird also durch konkrete Bezüge gestützt.

Beispielaufgabe

Erläutere die Funktion der Gewaltenteilung an einem Beispiel.

Häufiger Fehler

Vergiss das Veranschaulichen nicht — ohne Beispiel/Beleg ist es nur „Erkläre“. Genau dafür gibt es die zusätzlichen Punkte.

Anforderungsbereich: AFB II — Reorganisation & Anwendung

Bekanntes wird selbstständig ausgewählt, geordnet, verarbeitet und auf neue Zusammenhänge angewendet. Hier liegt der Schwerpunkt der meisten Klausuren (ca. 40–50 % der Punkte): erklären, analysieren, vergleichen, begründen.

Wo „Erläutere“ vorkommt

Dieser Operator ist besonders typisch in:

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Erläutere“ in einer echten Klausur üben

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